Tierkennzeichnung

Kennzeichnung und Registrierung landwirtschaftlicher Nutztiere

Mit dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) wurde ein Instrument zur Bekämpfung von Tierseuchen, zur Vermarktung von Rindfleisch, für den Tierhandel, zur Viehzählung und nicht zuletzt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes geschaffen. Mit der Umsetzung eines einheitlichen Kennzeichnungssystems und der Bestandserfassung aller lebenden Rinder bis zum Start der zentralen Datenbank (ZDB) erfolgten die ersten Schritte zur Verwirklichung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates vom 21. April 1997, aufgehoben durch die Verordnung (EG) 1760/2000 vom 17. Juli 2000.

Seit 1999 sind die Lebensläufe alle Rinder von Geburt an gespeichert. Dadurch wurde eine Datenbank geschaffen mit der es möglich ist, eine zügige und zuverlässige Rückverfolgbarkeit des Ursprungs und aller Lebensstationen der Rinder zu gewährleisten. 2003 wurde das HIT um die Tierart Schwein erweitert, 2006 kamen die Schafe und Ziegen und 2010 die Equiden (Einhufer) hinzu. 2014 erfolgte die Einrichtung der Tierarzneimittel (TAM)-Datenbank als zentrale amtliche Antibiotika-Datenbank in der ZDB des HIT (verantwortlich in Brandenburg: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter).

Der LKV Berlin-Brandenburg ist von Anfang an beauftragte Regionalstelle (RS) im HIT für die Länder Brandenburg und Berlin und erfüllt in dieser Eigenschaft die durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg und der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin übertragenen Aufgaben, welche sich aus den die verschiedenen Tierarten betreffenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.

Arbeitsaufgaben

Zu den Arbeitsaufgaben des LKVBB gehören insbesondere:

  • Bearbeitung, Prüfung und Übermittlung der Adressdaten der Tierhalter,
  • Sichtung und Verteilung von Posteingängen,
  • Vergabe der persönlichen Identifikationsnummern (PIN) für den online-HIT-Zugang,
  • elektronische bzw. manuelle Erfassung von Bewegungs- und Bestandsmeldungen,
  • Plausibilisierung, Übermittlung und Speicherung der Bewegungs- und Bestandsmeldungen,
  • Bestellung, Registrierung und Ausgabe von Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen,
  • Bestellung, Registrierung und Versand von Ersatzohrmarken,
  • Druck und Versand von Stammdatenblättern/Rinderpässen,
  • Berichtigung, Druck und Versand von Ersatzstammdatenblättern und -rinderpässen,
  • Druck und Versand von Geburts-, Bewegungs-, Bestands- und Schlachtmeldekarten,
  • Druck und Versand von Fehlerbenachrichtigungen an Tierhalter, zuständige Behörden und Regionalstellen anderer Bundesländer (nach Plausibilitätsprüfung im LKVBB und in der zentralen Datenbank) und Berichtigung von Fehlervorgängen,
  • Druck und Versand von Bestandsregisterausdrucken aus der zentralen Datenbank,
  • Archivierung von Meldekarten, Belegen und Rinderpässen,
  • Beratung der Tierhalter.

Hinzu kommt eine Vielzahl von telefonischen und schriftlichen Auskünften an Tierhalter, Ämter, Behörden und Regionalstellen anderer Bundesländer.

Richtig kennzeichnen

Vor Geburt des Kalbes

  • schriftliche Bestellung des Ohrmarkenbedarfs beim LKV Berlin-Brandenburg (maximal für ein Jahr)

Geburt eines Kalbes

  • Kennzeichnen des Kalbes und Melden der Geburt innerhalb von 7 Tagen
  • Eintragen in das Bestandsregister innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt
  • nach Erhalt des Stammdatenblattes-Kontrolle der Daten

Umsetzung eines Rindes

  • (Verkauf oder Zukauf innerhalb Deutschlands; innerbetrieblich, wenn Betriebsstättennummern vergeben sind)
  • Melden der Umsetzung innerhalb von 7 Tagen
  • Eintragen in das Bestandsregister
  • Empfehlung: Eintrag des Zu- bzw. Abgangsdatums auf der Rückseite des Stammdatenblattes (außer Geburtsbetrieb), das Stammdatenblatt sollte das Tier begleiten

Zukauf eines Rindes aus EU-Staaten

  • Zusenden des Rinderpasses aus dem EU-Staat an den neuen Besitzer
  • LKV Berlin-Brandenburg innerhalb von 7 Tagen und schriftlichen Antrag auf Ausstellung eines deutschen Stammdatenblattes
  • Eintragen in das Bestandsregister

Zukauf eines Rindes aus Drittstaaten

  • Kennzeichnen des Tieres mit deutscher Ohrmarke bis spätestens 7 Tage nach Einstellung in den Bestimmungsbetrieb und Beantragung eines Stammdatenblattes beim LKV Berlin-Brandenburg
  • Eintragen in das Bestandsregister

Verlust oder Unlesbarkeit von Ohrmarken eines Rindes

  • Umgehend schriftliche Bestellung an den LKV Berlin-Brandenburg zur Nachbestellung der entsprechenden Ohrmarke

Verlust oder Unlesbarkeit eines Stammdatenblattes, Rückseite nicht vollständig ausgefüllt

  • Für Tierumsetzungen innerhalb Deutschlands: schriftlicher Antrag an den LKV Berlin-Brandenburg auf Ausstellung eines Ersatzstammdatenblattes (keine gesetzliche Verpflichtung)
  • Für den Export von Tieren: schriftlicher Antrag an den LKV Berlin-Brandenburg auf Ausstellung eines Rinderpasses, LKV Berlin-Brandenburg trägt Stammdaten (Vorderseite) und vollständigen Lebenslauf (Rückseite) ein, bei fehlerhaftem Lebenslauf in der zentralen Datenbank des HIT muss der Lebenslauf vorher korrigiert bzw. ergänzt werden

Verbringen eines Rindes zum Schlachthof

  • Melden des Abgangs innerhalb von 7 Tagen
  • Der Schlachthof meldet die Schlachtung
  • Eintragen in das Bestandsregister
  • Empfehlung: Stammdatenblatt an den Übernehmer des Tieres übergeben

Verendung oder Tötung eines Rindes

  • Melden der Verendung oder Tötung innerhalb von 7 Tagen
  • Eintragen in das Bestandsregister
  • Empfehlung: Stammdatenblatt an den Übernehmer des Tierkörpers übergeben

Kontakt

Frau Stolze, Romina
Leiterin Außendienst, GeRo/MLP/KuR
033433 / 656 - 82
0170 / 56 62 34 5
romina.stolze@lkvbb.de

Frau Abromeit, Babette
Sachbearbeiterin
033433 / 656 - 84
babette.abromeit@lkvbb.de

Downloads

Kennzeichnung und Registrierung Rinder

Glossar

HIT

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere