Kurzinformation zum
Qualitätsmanagement Milch (QM Milch)

 

Bundeseinheitlicher Leitfaden zur Milcherzeugung

 

Folgende Dokumente können zu diesem Thema herunter geladen werden:

 

- QM-Milch Leitfaden
- QM-Milch Kriterienkatalog
- QM-Milch Kurzinfo

 

1.        Grundsätzliches

Die Produktion von Lebensmitteln stellt höchste Ansprüche an die Qualität und Sicherheit des Produktes und des Produktionsprozesses. Aufgrund der bestehenden und immer weiter entwickelten Qualitätssicherungssysteme wird das überaus positive Image von Milch und Milchprodukten beim Verbraucher ständig verbessert.
Die Qualitätssicherung im Bereich der Milchproduktion und -verarbeitung basiert auf umfangreichen gesetzlichen Regelungen und Kontrollen (MilchVO, MilchGüteVO, EG und nationales Lebensmittelrecht, etc.), die ergänzt werden durch freiwillige Qualitätsprogramme der beteiligten Wirtschaftspartner.
Die Internationalisierung und Globalisierung der Milchmärkte sowie insbesondere die zusätzlichen Anforderungen, die u.a. aufgrund der Weiterentwicklung des EU-Lebensmittelhygienerechts auf die landwirtschaftlichen Betriebe zukommen, stellen neue Herausforderungen für die Milchwirtschaft dar. Deshalb galt es, die in Deutschland vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Milchproduktion und -verarbeitung auf eine bundeseinheitliche Basis zu stellen.

Auf Initiative des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) und des Milchindustrieverbandes (MIV) hat eine Arbeitsgruppe 2002 die Grundlage für ein bundeseinheitliches Qualitätsmanagement Milch (QM Milch) erarbeitet.

Ziel war, dass das Qualitätsmanagementsystem durch entsprechende Verankerungen in den Milchlieferordnungen bzw. Milchlieferverträgen gegebenenfalls für alle Erzeuger verbindlich wird. Mittlerweile wurde das nahezu flächendeckend umgesetzt.
Der Leitfaden stellt die grundsätzlichen Anforderungen an die Milcherzeugung dar.

 

Die Kernelemente von QM Milch, das als Eigenkontrollsystem der Milchwirtschaft aufgebaut ist, sind

-  Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere

-  Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister

-  Milchgewinnung und Lagerung

-  Futter/Fütterung

-  Arzneimittel

-   Umwelt

 
2.        Eigenkontrolle

Der Landwirt ist für die Einhaltung der beschriebenen Kriterien selbst verantwortlich. Die dem Leitfaden beigefügte Checkliste dient dem Landwirt als Instrument der Eigenkontrolle. Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 47. Alle KO-Kriterien (roter Pfeil) müssen erfüllt werden.

 

3.        Systemüberwachung

3.1.    Auditierung
Die Molkereien haben den LKV Brandenburg e.V. mit der Auditierung in den Betrieben beauftragt. In der von den Molkereien festgelegten Reihenfolge führt der LKV Brandenburg e.V. mit Hilfe der Checkliste die neutrale Kontrolle beim Milcherzeuger durch.

Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 47. Alle KO-Kriterien (rote Pfeile) müssen erfüllt werden.

Die Ergebnisse der Kontrollen werden in der Datenbank abgespeichert. Bei bestandener Kontrolle erhält der Landwirt eine Konformitätserklärung.

Die Kosten für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Audits trägt Ihre Molkerei.

 

3.2.    Stichprobenkontrollen
Bei den Milcherzeugern, die durch die Untersuchung ihrer Anlieferungsmilch im Rahmen der Milchgüteprüfung auffällig geworden sind, wird eine Beratung mit entsprechender Kontrolle gemäß der Checkliste durch die beauftragte Einrichtung (LKV) durchgeführt und dokumentiert. Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 47. Alle KO-Kriterien (rote Pfeile) müssen erfüllt werden.

 

3.3.    Nachkontrollen
Nachkontrollen werden notwendig bei:

a)  KO-Kriterien verletzt

- kostenpflichtige Nachkontrolle nach 2 Monaten

- Mängel bei Nachkontrolle: Sanktionen durch die Molkerei

b)  Mindestpunktzahl nicht erreicht

- kostenpflichtige Nachkontrolle nach 3 Monaten

- Mängel bei Nachkontrolle:    2. Nachkontrolle nach weiteren 3 Monaten

- Mängel bei 2. Nachkontrolle:    Sanktionen durch die Molkerei

 

3.4.    Freistellung von der Kontrolle
Bei den Milcherzeugerbetrieben, die bereits eines der unten genannten Qualitätsmanagement-Systeme betreiben, die durch den LKV Brandenburg aufgebaut wurden, wird die Konformitätserklärung ohne weitere Kontrollen erteilt.
Der Milcherzeuger hat sich lediglich einer Eigenkontrolle zu unterziehen und die ausgefüllte Checkliste an den LKV zu schicken.

 

Mögliche Qualitätsmanagement-Systeme:

-   DIN EN ISO 9001:2000

-   Qualitätsprogramm Milch, pro agro geprüft

-   Basisqualitäts-Managementsystem (BQM)

 
Ihr LKV Brandenburg e.V.