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Bundeseinheitlicher Leitfaden zur Milcherzeugung |
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Folgende
Dokumente können zu diesem Thema herunter geladen werden: |
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QM-Milch Leitfaden
- QM-Milch
Kriterienkatalog
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QM-Milch Kurzinfo |
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1. Grundsätzliches
Die Produktion von
Lebensmitteln stellt höchste Ansprüche an die Qualität und
Sicherheit des Produktes und des Produktionsprozesses.
Aufgrund der bestehenden und immer weiter entwickelten
Qualitätssicherungssysteme wird das überaus positive Image
von Milch und Milchprodukten beim Verbraucher ständig
verbessert.
Die Qualitätssicherung im Bereich der Milchproduktion und -verarbeitung
basiert auf umfangreichen gesetzlichen Regelungen und
Kontrollen (MilchVO, MilchGüteVO, EG und nationales
Lebensmittelrecht, etc.), die ergänzt werden durch
freiwillige Qualitätsprogramme der beteiligten
Wirtschaftspartner.
Die Internationalisierung und Globalisierung der Milchmärkte
sowie insbesondere die zusätzlichen Anforderungen, die u.a.
aufgrund der Weiterentwicklung des
EU-Lebensmittelhygienerechts auf die landwirtschaftlichen
Betriebe zukommen, stellen neue Herausforderungen für die
Milchwirtschaft dar. Deshalb galt es, die in Deutschland
vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der
Milchproduktion und -verarbeitung auf eine
bundeseinheitliche Basis zu stellen. |
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Auf Initiative des Deutschen Bauernverbandes
(DBV), des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) und des
Milchindustrieverbandes (MIV) hat eine Arbeitsgruppe 2002
die Grundlage für ein bundeseinheitliches
Qualitätsmanagement Milch (QM Milch) erarbeitet. |
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Ziel
war, dass das Qualitätsmanagementsystem durch entsprechende
Verankerungen in den Milchlieferordnungen bzw.
Milchlieferverträgen gegebenenfalls für alle Erzeuger
verbindlich wird. Mittlerweile wurde das nahezu
flächendeckend umgesetzt.
Der Leitfaden stellt die grundsätzlichen Anforderungen an
die Milcherzeugung dar. |
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- Gesundheit und
Wohlbefinden der Tiere
- Kennzeichnung
der Tiere und Bestandsregister
- Milchgewinnung
und Lagerung
-
Futter/Fütterung
- Arzneimittel
- Umwelt |
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2.
Eigenkontrolle
Der Landwirt
ist für die Einhaltung der beschriebenen Kriterien selbst
verantwortlich. Die dem Leitfaden beigefügte Checkliste dient
dem Landwirt als Instrument der
Eigenkontrolle. Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 47. Alle KO-Kriterien (roter
Pfeil) müssen erfüllt werden. |
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3. Systemüberwachung
3.1. Auditierung
Die
Molkereien haben den LKV Brandenburg e.V. mit der Auditierung in den
Betrieben beauftragt. In der von den Molkereien festgelegten
Reihenfolge führt der LKV Brandenburg e.V. mit Hilfe der Checkliste
die neutrale Kontrolle beim Milcherzeuger durch.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl
beträgt 47. Alle KO-Kriterien (rote Pfeile) müssen erfüllt werden.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden in
der Datenbank abgespeichert. Bei bestandener Kontrolle erhält der
Landwirt eine Konformitätserklärung.
Die
Kosten für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Audits
trägt Ihre Molkerei. |
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3.2. Stichprobenkontrollen
Bei den Milcherzeugern, die durch die Untersuchung ihrer
Anlieferungsmilch im Rahmen der Milchgüteprüfung auffällig geworden sind, wird
eine Beratung mit entsprechender Kontrolle gemäß der Checkliste durch die beauftragte Einrichtung
(LKV) durchgeführt und dokumentiert. Die zu erreichende
Mindestpunktzahl beträgt 47. Alle KO-Kriterien (rote Pfeile)
müssen erfüllt werden. |
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3.3. Nachkontrollen
Nachkontrollen werden notwendig bei:
a)
KO-Kriterien verletzt
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kostenpflichtige Nachkontrolle nach 2 Monaten
- Mängel bei
Nachkontrolle:
Sanktionen durch die
Molkerei
b) Mindestpunktzahl
nicht erreicht
- kostenpflichtige
Nachkontrolle nach 3 Monaten
- Mängel bei
Nachkontrolle: 2. Nachkontrolle nach weiteren 3 Monaten
- Mängel bei 2.
Nachkontrolle: Sanktionen durch die Molkerei |
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3.4. Freistellung von der Kontrolle
Bei den Milcherzeugerbetrieben, die bereits eines der unten genannten
Qualitätsmanagement-Systeme betreiben, die durch den LKV Brandenburg
aufgebaut wurden, wird die Konformitätserklärung ohne weitere
Kontrollen erteilt.
Der Milcherzeuger hat sich lediglich einer Eigenkontrolle zu
unterziehen und die ausgefüllte Checkliste an den LKV zu schicken. |
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Mögliche
Qualitätsmanagement-Systeme:
- DIN EN ISO 9001:2000
- Qualitätsprogramm
Milch, pro agro geprüft
- Basisqualitäts-Managementsystem (BQM) |
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Ihr LKV Brandenburg
e.V. |